Hinweise zum Verhalten bei festgelegten Waldbrandgefahrenstufen:
Der Kreiswaldbrandschutzbeauftragte legt vom 01. März bis zum 30. September auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe fest.
Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen:
1 – Sehr geringe Waldbrandgefahr
2 – Geringe Waldbrandgefahr
3 – Mittlere Waldbrandgefahr
4 – Hohe Waldbrandgefahr
5 – Sehr hohe Waldbrandgefahr
Was kann ich als Waldbesucher tun?
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
- im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
- bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Erhöhte Waldbrandgefahren durch illegale Müllablagerungen:
Das Umweltamt des Burgenlandkreises macht darauf aufmerksam, dass nur 5 % aller Waldbrände auf natürliche Ursachen zurückgehen und vielfach menschliches Fehlverhalten Auslöser für einen Brand ist. Auch im Burgenlandkreis gilt es, sich in der freien Landschaft und besonders im Wald umsichtig zu verhalten.
Es wird darum gebeten, alles zu unterlassen, was die nach zwei regenarmen Jahren und den vergangenen trockenen Wochen bereits jetzt relativ ausgedorrten Gehölzflächen bedrohen könnte. Hantieren Sie in der freien Landschaft und besonders in den Naturschutzgebieten nicht mit Feuer, drücken Sie Ihre Zigaretten immer im Aschenbecher vollständig aus, parken Sie Ihr Auto nicht auf Graswegen und –flächen!
Oft können auch Müllablagerungen in der freien Landschaft zur Brandursache werden. Eine einzige PET-Flasche z.B. kann bei starker Sonneneinstrahlung bereits nach 15 Minuten zum Brandherd werden. Aber auch einfach abgeladener Grün- und Astschnitt trägt zu einer erhöhten Waldbrandgefahr bei.
Nutzen Sie zur Meldung solcher zumeist illegalen Ablagerungen des Melderadar des Burgenlandkreises unter https://umweltradar.blk.de.
Melden Sie Rauchentwicklung oder offenes Feuer in der Landschaft sofort der Leitstelle des Burgenlandkreis unter der Nummer 112!